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Verpflichtung zur offenen Erstverbreitung von wissenschaftlichen ErgebnissenEmpfehlung des Arbeitkreises Information i.G. der DPG Forschungsergebnisse, die mit staatlichen Mitteln gefördert an den wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten erarbeitet wurden, sollen durch diese zumindest für die Wissenschaft frei zugänglich gemacht werden.Begründung: Wissenschaftliche Forschung ist ein Motor der Wettbewerbsfähigkeit der Industrienationen.Der Mehrwert der Forschung ist aus einer Schätzung der Forschungskosten
pro wissenschaftlicher Publikation (oberhalb 100.000.-DM) ersichtlich.
Die Forschung an wissenschaftlichen Hochschulen wird weitgehend durch den Staat direkt oder indirekt finanziert. Der AK Information i.G: der DPG empfiehlt daher, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung an Hochschulen und Forschungsinstituten breitestmöglich und ohne Verzug der Wissenschaft zugänglich zu machen. Realisiert wird dies durch die Online-Erstverbreitung der Forschungsergebnisse durch die Universitäten auf einem ihrer Server, z.B. Fachbereich, Institut, Bibliothek, Rechenzentrum. Wie auch an einer rasch zunehmenden Zahl von Hochschulen im Ausland sollen die wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland die Berufungen bzw. Einstellungen von Wissenschaftlern an die Bedingung knüpfen, dass die Erstverbreitung von Forschungsergebnissen online für den Nutzer kostenfrei erfolgt. Die weitere Verarbeitung zu referierten Publikationen bei Verlagen, zu Büchern, pp. steht dem Autor frei. Die Hochschulen bzw. Fachbereiche richten hierzu auf ihren Web-Servern
entsprechende Verzeichnisse ein.
Der Fachbereich benennt einen Docmaster, der diesen lokalen Server betreut. Technisch wird der Server in die internationalen Physik-Nachweisdienste
eingetragen.
- Autor: Die lokal vorgehaltenen Dokumente mit Metadaten (Maschinenlesbaren
Informationen zu Autornamen, Titel,...) nach dem internationalen Dublin
Core Standard zu versehen.
-Docmaster des Institutes/Fachbereichs:
-PhysNet bietet dann diese Dokumente aller Fachbereiche über die Open Archive Initiative als ein Dokumenten-Provider auf dem Netz als Nachweis an. -Service Provider, die OAI-compliant sind, können dann diese Fundstellen
in ihre Nachweisdienste übernehmen. (z.B. arXiv, TIB, FIZ, SSB,..).
vorgelegt vom IuK-Beauftragten des Vorstandes der DPG (mail) |
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